FAQ - Fragen und Antworten

Warum wurde die Überführung von SEFE in das Eigentum des Bundes angeordnet?

Der Eigentümerwechsel wurde vollzogen, um SEFE als für die Energieversorgung systemrelevantes Unternehmen zu stabilisieren. Grund war die handelsbilanzielle Überschuldung der SEFE und die dadurch drohende Insolvenz, die die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährdet hätte. Die entsprechende Anordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Welche Maßnahmen wurden nach der Überführung der SEFE in das Eigentum des Bundes durchgesetzt?

Im Zuge der Überführung wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Kapitalmaßnahmen nach dem Energiesicherungsgesetz angeordnet. Mit Hilfe eines Kapitalschnitts wurden die Verluste und das dadurch negative Eigenkapital der SEFE mit den Gewinn- und Kapitalrücklagen verrechnet sowie das Kapital auf null herabgesetzt.

Warum hat SEFE ein KfW-Darlehen erhalten?

Im Mai 2022 wurden seitens Russlands gezielte Sanktionen gegen SEFE verhängt. Die darauffolgende Aussetzung aller russischen Lieferungen an SEFE resultierte in hohen Wiederbeschaffungskosten und wirkte sich negativ auf die Kapitalstruktur des Unternehmens aus. Aus diesem Grund wurde SEFE ein umfangreiches Darlehen der KfW zur Verfügung gestellt, um eine Überschuldung des Unternehmens zu vermeiden und weitere negative Konsequenzen zu verhindern.

Wie hoch ist die Summe des Darlehens mit dem SEFE ausgestattet wurde?

Um die Liquidität des Unternehmens zu sichern, wurde der SEFE bereits im Frühjahr 2022 schrittweise ein KfW-Darlehen von insgesamt 11,8 Mrd. EUR gewährt. Mit der Überführung in das Eigentum des Bundes wurde das KfW-Darlehen nochmals auf 13,8 Mrd. EUR erhöht, um den Wegfall der Gasumlage zu kompensieren.

Warum hat SEFE eine weitere finanzielle Unterstützung beim Bund beantragt?

Eine weitere finanzielle Unterstützung bei der Bundesregierung wurde beantragt, da aufgrund der hohen Wiederbeschaffungskosten das Eigenkapital des Unternehmens fast vollständig aufgebraucht wurde.

Womit ist die Finanzierungsmaßnahme begründet?

Die Maßnahme ist in der Stabilität der Gasversorgung begründet und wurde vom BMWK gemäß § 17a Energiesicherungsgesetz durch einen Verwaltungsakt angeordnet. Voraussetzung dafür ist, dass ohne weitere Kapitalmaßnahmen die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa gefährdet wäre.

SEFE einschließlich nahezu aller Tochtergesellschaften ist seit Mai 2022 durch russische Sanktionen in finanzielle Schieflage geraten. Erschwerend kam hinzu, dass Geschäftspartner und Banken aufgrund der unklaren Eigentümerverhältnisse und aufgrund von Sanktionen ihre Geschäftsbeziehungen mit SEFE beendet haben.  

Aus welchen Mitteln werden die Kapitalmaßnahmen für SEFE finanziert?

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus den 200 Mrd. EUR des reaktivierten Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung.

Ist SEFE weiterhin von Sanktionen betroffen?

Aufgrund des Kapitalschnitts und des damit einhergehenden Eigentümerwechsels sind europäische und andere westliche Sanktionen für die SEFE nicht mehr anwendbar.  

Welche weiteren finanziellen Maßnahmen wurden seitens des Bundes zur Stabilisierung der SEFE durchgeführt?

Ein wesentlicher Teil des 13,8 Mrd. EUR KfW-Darlehens in Höhe von 6,3 Mrd. EUR wurde durch Einlage in die Kapitalrücklage der SEFE in Eigenkapital gewandelt. Der restliche Teil des KfW-Darlehens steht der SEFE weiterhin als Fremdkapital zur Verfügung. Dieser Debt-Equity Swap wurde am 20.12.2022 durch die Europäische Kommission beihilferechtlich genehmigt, deckt die Wiederbeschaffungskosten der SEFE ab und sichert der SEFE ausreichend Eigenkapital, um die Geschäfte wie geplant führen zu können.

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